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   KG, 12.01.2022 - 151 AuslA 61/21   

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KG, 12.01.2022 - 151 AuslA 61/21 (https://dejure.org/2022,36255)
KG, Entscheidung vom 12.01.2022 - 151 AuslA 61/21 (https://dejure.org/2022,36255)
KG, Entscheidung vom 12. Januar 2022 - 151 AuslA 61/21 (https://dejure.org/2022,36255)
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    Unzulässigkeit der Auslieferung eines Verfolgten an die Türkei wegen der Gefahr politischer Verfolgung

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • KG, 29.08.2018 - 151 AuslA 59/17

    Auslieferung an die Türkei wegen einer Versammlungsstraftat

    Auszug aus KG, 12.01.2022 - 151 AuslA 61/21
    a) Dieses Auslieferungshindernis erwächst allerdings entgegen der Auffassung der Rechtsbeistände nicht bereits unmittelbar daraus, dass gegen den Verfolgten - wie durch die Rechtsbeistände im vorliegenden Verfahren wie im Asylverfahren hinreichend und auch aus Sicht der Generalstaatsanwaltschaft glaubhaft belegt - Ermittlungsverfahren geführt werden, deren Gegenstand (mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht auslieferungsfähige, vgl. Beschluss des Senats vom 29. August 2018 - [4] 151 AuslA 59/17 [40/18]) Vorwürfe der Unterstützung der sog. Gülen-Bewegung sind.
  • OLG Karlsruhe, 15.08.2023 - Ausl 301 AR 105/21

    Auslieferung zum Zwecke der Strafverfolgung in der Türkei

    Dabei hat der Senat in die Bewertung einbezogen, dass die türkischen Haftbedingungen weiterhin im Fokus europäischer Institutionen (insbesondere CPT, vgl. etwa CPT ad hoc visit to Türkiye from 20 to 29 September 2022 und periodic visit from 11 to 25 January 2021, https://www.coe.int/en/web/cpt/-/council-of-europe-anti-torture-committee-visits-turk-3 und NGO"s) und der auslieferungsrechtlichen Rechtsprechung stehen (vgl. die Grundsatzentscheidung der BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 04.12.2019 - 2 BvR 1832/19 -, juris; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 17.11.2022 - 2 AR 30/22 (S) -, juris; Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Beschluss vom 03.01.2022 - 1 Ausl A 28/20 -, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 18.11.2021 - III-2 Ausl 174/20 -, juris; zum Vorliegen eines Auslieferungshindernis bei drohender politischer Verfolgung vgl. KG Berlin, Beschluss vom 12.01.2022 - (4) 151 AuslA 61/21 (50/21) -, juris), wobei die Überprüfung der Erhaltung von Zusicherungen im Einzelfall möglich ist und durchgeführt wird (u.a. durch Monitoring-Besuche von ausgelieferten Verfolgten, vgl. Stellungnahme des Auswärtigen Amtes vom 12.07.2022) und bekannt werdende nicht eingehaltene Zusicherungen Folgen über den gegebenen Einzelfall hinaus haben bzw., bei gebotener Aufnahme in eine aktualisierte Stellungnahme des Auswärtigen Amtes mit großer Wirkung hätten.
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